Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Laila Bashi-Müller und Isabella Pfaller GbR (nachfolgend Portalbetreiber genannt) (Stand Oktober 2020)

1. Geltungsbereich der AGBs 

(1) KiMaPa ist eine Website, die sowohl Eltern als auch Familien, als Infoportal dienen soll. Der Portalbetreiber stellt über seine Internetportale www.kimapa.de und www.kindergeburtstag.kimapa.de Informationen von Anbietern, Dienstleistungs- oder Veranstaltungsangeboten zur Verfügung. Diese Informationen sind von Usern des Internetportals frei abrufbar.

(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Leistungen, die vom Portalbetreiber für gewerblich oder selbstständig tätige Auftraggeber in Zusammenhang mit einem kostenlosen oder kostenpflichtigen Eintrag oder die Veröffentlichung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel auf  den Internetportale www.kimapa.de und  www.kindergeburtstag.kimapa.de und den hierauf genannten Partnerseiten (nachfolgend „Werbeseiten“) angeboten werden.

(3) Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preise in den Mediadaten des Portalbetreibers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

2. Definitionen

„Werbeauftrag“ ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel innerhalb der Werbeseiten zum Zwecke der Verbreitung.

„Werbemittel“ bestehen zum Beispiel aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (z.B. Bannern), die beim Anklicken eine vom Auftraggeber bestimmte Weiterleitung (Link) auslösen. Sind Werbemittel als solche nicht erkennbar, werden diese vom Portalbetreiber deutlich als Werbung gekennzeichnet werden.

Als ein Eintrag des Unternehmens des Auftraggebers gilt z.B. mit dessen Firmennamen und Kontaktdaten wie Adresse, Telefonnummer, Homepage etc. auf den Internetportale www.kimapa.de und www.kindergeburtstag.kimapa.de.

3. Allgemeine Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist für seinen Eintrag, sein Werbemittel und die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben selbst verantwortlich. Er stellt sicher, dass sein Angaben und sein Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere nicht gegen strafrechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, handelsrechtliche, standesrechtliche oder persönlichkeitsrechtliche Vorschriften verstößt und keine sonstigen Rechte Dritter verletzt.

(2) Jede Einstellung, öffentliche Zugänglichmachung, Verbreitung und/oder Übermittlung pornografischer, Gewalt verherrlichender, diskriminierender, gegen die guten Sitten verstoßender, beleidigender, herabsetzender, verleumderischer, unsachlicher Inhalte wie auch falscher Tatsachenbehauptungen ist untersagt.

4. Zustandekommen eines Vertrages

(1) Das Angebot des Portalbetreiber zur Eintragung von Dienstleistungen, Veranstaltungen oder Werbemittel im Internetportal ist unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit dem Eintrag in das Portal zustande. Die Annahme des Auftrags für den kostenpflichtigen Eintrag erfolgt ausschließlich durch schriftliche oder per E-Mail gesendete Auftragsbestätigung, wobei die Rechnung als Auftragsbestätigung gilt. Die Rechnung wird nach Eintrag in das Internetportal zugesandt.

(2) Bei Aufträgen von Werbeagenturen kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Soll ein Werbetreibender direkt Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Der Portalbetreiber ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Nachweis ihrer Beauftragung zu verlangen.

(3) Der Portalbetreiber ist berechtigt, die Annahme ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

(4) Der Portalbetreiber nimmt die kostenfreien oder kostenpflichtigen Einträge für den Auftraggeber entsprechend seinen Angaben im Auftrag für den Auftraggeber vor.

(5) Die Buchung beim Portalbetreiber beinhaltet eine Korrekturschleife. Anfallende Grafikdienstleistungen, Transporte, notwendige Materialien und Autorenkorrekturen sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert, auf Basis vorher vom Auftraggeber zu genehmigenden Kostenvoranschlägen, verrechnet.

(6) Der Portalbetreiber behält sich das Recht vor, Texte dem Wording des Internetportals anzupassen. Die Information wird dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

(7) Zur Pflege und Aktualisierung seiner Daten im Eintrag teilt der Auftraggeber dem Portalbetreiber seine Änderungswünsche in jeglicher Form mit.

(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Eintrag unverzüglich nach Schaltungsbeginn oder nach Abrufbarkeit zu überprüfen und etwaige Fehler dem Portalbetreiber binnen zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Andernfalls gilt der Eintrag als genehmigt.

5. Besondere Bestimmungen Werbemittel

(1) Der Auftraggeber räumt dem Portalbetreiber mit Übersendung sämtliche Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, öffentlichen Wiedergabe, Speicherung und Entnahme aus einer Datenbank, insoweit, als diese für die auftragsgemäße Schaltung des Werbemittels erforderlich sind, ein.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, unaufgefordert vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel bis spätestens vier Werktage vor vereinbartem Schaltungsbeginn zur Verfügung zu stellen. Etwaige Abweichungen sind mit dem Portalbetreiber unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die an den Portalbetreiber übermittelten Werbemittel frei von Computerviren oder sonstiger Schadsoftware sind. Der Portalbetreiber behält sich die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Schäden aufgrund von Computerviren oder sonstiger Schadsoftware ausdrücklich vor.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das auf den Werbeseiten veröffentlichte Werbemittel unverzüglich nach Schaltungsbeginn oder nach Abrufbarkeit zu überprüfen und etwaige Fehler dem Portalbetreiber binnen 48 Stunden schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Andernfalls gilt das Werbemittel als genehmigt.

(5) Angemessene Kosten des Portalbetreibers für eine vom Auftraggeber gewünschte Änderung des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. Die Angemessenheit richtet sich nach der Höhe des Auftrags und dem Umfang der Änderung.

6. Datenschutz

(1)  Wir verweisen in Bezug auf den Umgang mit personenbezogene Daten auf unsere Datenschutzerklärung abrufbar unter www.kimapa.de/datenschutz

 7. Haftungsbeschränkung

(1) Der Portalbetreiber prüft die Einträge und Werbemittel auf deren rechtliche Zulässigkeit noch auf Verstöße gegen Rechte Dritter. Für die Inhalte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Jegliche Haftung des Portalbetreibers für Einträge und die Werbemittel des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

(2) Der Portalbetreiber ist berechtigt, die Schaltung eines Werbemittels oder Eintrags abzulehnen, zu unterbrechen, zu sperren oder – bei Gefahr im Verzug auch ohne Benachrichtigung des Auftraggebers – zu löschen, wenn der Portalbetreiber Kenntnis von erheblichen Verstößen gegen die Pflichten dieser Vereinbarung, unzulässigen Inhalten oder Rechtsverletzungen erlangt oder der begründete Verdacht besteht, dass der jeweilige Inhalt gegen Gesetze, Rechte Dritter oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für den Portalbetreiber wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

(3) Der Auftraggeber wird den Portalbetreiber von jeglichen Ansprüchen Dritter freistellen, die diese aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Werbemittel und Einträge gegen den Portalbetreiber geltend machen.

8. Gewährleistung und Verzug

(1) Die verschuldensunabhängige Haftung des Portalbetreibers für bei Vertragsschluss vorliegende Mängel der Werbeseiten ist ausgeschlossen.

(2) Werden vereinbarte Ad-Impressions verfehlt, erfolgt soweit möglich und zumutbar, eine Nachlieferung des Portalbetreibers gemäß der mit dem Auftraggeber vereinbarten Kontaktzahlen. In diesem Fall bleibt das Werbemittel weiterhin auf den Werbeseiten geschaltet.

(3) Weichen die vom Portalbetreiber und Auftraggeber gemessenen Medialeistungen voneinander ab, sind die vom Portalbetreiber ermittelten Zahlen maßgeblich.

(4) Störungen bei der Durchführung des Werbeauftrags oder des Webseiten Service aufgrund von höherer Gewalt, Streik, mangelnder Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu seinem Server, bei Strom- oder Serverausfällen, die nicht in seinem Einflussbereich liegen oder vergleichbaren Gründen, hat der Portalbetreiber nicht zu vertreten.

(5) Kann ein Werbeauftrag oder Eintrag aus Gründen, die der Portalbetreiber nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so wird die Ausführung des Auftrags nach Beseitigung der Störung nachgeholt, soweit dies innerhalb einer für den Auftraggeber zumutbaren und angemessenen Frist möglich ist.

(6) Ist die Nachholung des Werbeauftrags oder Eintrags innerhalb einer für den Auftraggeber zumutbaren Frist nicht möglich, ist dieser zum Rücktritt bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

9. Preise und Abrechnungsformalitäten

(1) Werbeagenturen oder sonstige Agenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die aktuellen Preise der Mediadaten zu halten. Zusätzliche Agenturkosten können nur in Rechnung gestellt werden, wenn der Portalbetreiber vor Ausführung des Auftrags diesen schriftlich oder per E-Mail zugestimmt hat.

(2) Die Vergütung ist mit dem Tag des Erscheinungszeitpunkts des Eintrags oder des Werbemittels fällig. Der Auftraggeber erhält eine Rechnung.

(3) Bei individuellen Verträgen mit mehreren Positionen ist die Vergütung für die gesamte Laufzeit des Vertrags im Voraus zu bezahlen.

(4) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Portalbetreiber nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten dem Portalbetreiber den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten.

(5) Neben den Preisen für die Werbemittel und Einträge wird die jeweils gültige Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt.

10. Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug werden daraus resultierende Bankgebühren berechnet. Der Portalbetreiber kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für weitere Einträge und/oder Werbemittel Vorauszahlung verlangen.

(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Portalbetreiber, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel und/oder Einträge ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

11. Laufzeit und Beendigung von Verträgen

(1) Die Verträge laufen jeweils ab dem Tag des Erscheinungszeitpunkts des Eintrags oder des Werbemittels.

(2) Wenn keine Laufzeit vereinbart ist, kann der Portalbetreiber die Einträge oder Werbemittel jederzeit von den Internetportalen www.kimapa.de und www.kindergeburtstag.kimapa.de entfernen.

(3) Ist eine bestimmte Laufzeit vereinbart (z.B. bei kostenpflichtige Einträgen und bei individuellen Verträgen), ist diese für den Auftraggeber bindend. Die Laila Bashi-Müller & Isabella Pfaller GbR kann jedoch den Vertrag einseitig mit Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats dennoch ordentlich kündigen. Im Fall der ordentlichen Kündigung durch den Laila Bashi-Müller & Isabella Pfaller GbR während der bestimmten Laufzeit und soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, werden etwaige im Voraus gezahlte Vergütungen anteilig an den Auftraggeber zurückerstattet; gesamtlaufzeitbezogene Nachlässe, die dem Auftraggeber etwaig gewährt wurden, bleiben unberührt.

(4) Der Portalbetreiber behält sich das Recht vor, eine Eintragung abzulehnen oder zum Vertragsablauf seinerseits mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen ohne besondere Angabe von Gründen. Dies ist dem Auftragsteller schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen.

(7) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Portalbetreiber berechtigt, auch während der Laufzeit eines Vertrages das Erscheinen weiterer Einträge ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Fälligkeitstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Soweit gesetzlich zulässig, wird für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.